Vom Sichten Ihrer Unterlagen über das Beantragen von Zulagen bis zum Prüfen des
Steuerbescheids bzw. Einreichen eines Einspruchs – Sie sind als Vereinsmitglied bei uns
steuerlich rundum versorgt.
Wir erstellen die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Studenten, Pensionäre, Rentner und (Klein-)Vermieter nach § 4 Nr. 11 StBerG. Auch bei Einkünften aus Vermietung und
Verpachtung, Kapitaleinkünften sowie sogenannten sonstigen Einnahmen wie beispielsweise Unterhaltszahlungen beraten wir Sie gerne.
Hinweis: Selbstständige, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit Einnahmen aus einer
selbstständigen Tätigkeit dürfen wir leider nicht beraten.